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| Wir bieten Ihnen ein Partnerprogramm ganz nach Ihren Bedürfnissen: Betreiber einer Website finden unter dem Stichwort Affiliates alle wichtigen Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Partnerprogramm. Unter dem Folder Reisebüros können ebensolche einen Agenturvertrag mit uns abschließen. Unsere Produkte sind außerdem auch über die TravelTainment IBE buchbar. Die diesbezügliche Partnervereinbarung finden Sie unter TravelTainment-Partner.
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Hier Einbuchung für Partner
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Inhalt der Partnervereinbarung
§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Pflichten des Vertragspartners
§ 3 Pflichten des Veranstalters
§ 4 Buchen der Reise und Reisebestätigung
§ 5 Provision, Gebühren, Fälligkeit
§ 6 Vertragsende
§ 7 Schlussbestimmungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Die beiden Unternehmen haben sich entschlossen, gemeinsam Reisen zu verkaufen, wobei die von ST veranstalteten Reisen zu den von ST vorgegebenen Bedingungen, Preisen und Beschreibungen, einschließlich evtl. Einbesserungen des Vertragspartners an Kunden namens und auf Rechnung von ST vermittelt werden.
Sie bestätigen uns Ihr Einverständnis, indem Sie auf den Link am Ende dieses Textes klicken. Dieser führt Sie automatisch zur Anmeldung.
Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, der Mehrwertsteuer zu unterliegen und kein Minderkaufmann im Sinne des HGB zu sein.
Der Vertragspartner hat seine hauptberufliche Tätigkeit in der Vermittlung von Produkten über das Internet bzw. andere elektronische Medien (z.B. TV-Shopping, Internet-Shopping) oder den stationären Vertriebsweg. Die Buchungsabwicklung kann über die IBEs von ST, TravelTainment oder das CRS von Sabre-merlin erfolgen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Angebote und Leistungen von ST mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu vermitteln; dies gilt auch für sämtliche Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere:
- den Reiseinteressenten bereitwillig und kostenlos alle Auskünfte über die Angebote von ST zu erteilen und sich nach besten Kräften für den aktiven Verkauf der Leistungen von ST einzusetzen
- gegenüber dem Reisenden ausschließlich als Vermittler der Leistungen von ST aufzutreten und zu verdeutlichen, dass eine rechtsverbindliche Bestätigung der Reiseanmeldung ausschließlich durch den Veranstalter erfolgen kann
- nicht als Unter- oder Zwischenvermittler dritter Parteien aufzutreten, hinsichtlich derer ST eine Zusammenarbeit abgelehnt hat
- zur unverzüglichen Benachrichtigung von ST über von ihr entgegen genommene Rücktrittserklärungen (Stornierungen) unter Angabe des Rücktrittsdatums sowie des Namens des Zurücktretenden
- zur unverzüglichen Weiterleitung von entgegen genommenen Reklamationen an ST
- zur Kundenberatung Mitarbeiter einzusetzen, deren fachliche Qualifikation die Anforderungen des Buchungsgeschäftes erfüllen
- Maßnahmen, die die Verkaufstätigkeit anderer Vertriebspartner von ST in unbilliger Weise beeinträchtigen, zu unterlassen
- sämtliche Angebote des Veranstalters, die dafür gültigen Preise, Beförderungs-, Reise- und Zahlungsbedingungen sowie alle von ST zur Verfügung gestellten Reiseinformationen zu vermitteln bzw. in den dafür vorgesehenen Medien darzustellen.
ST tritt für alle sich aus ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter ergebenden Pflichten ein. Von etwaigen gegenüber dem Vertragspartner geltend gemachten Ansprüchen seitens vermittelter Kunden stellt ST den Vertragspartner frei, soweit diese nicht darauf beruhen, dass der Vertragspartner aufgrund seiner Eigenschaft als Reisevermittler oder Reiseveranstalter selbst haftet.
Die Abwicklung der bei der Durchführung der Reisen sich etwa ergebenden Ansprüche und Reklamationen von Kunden ist allein Angelegenheit von ST. Für den Fall, dass ST wegen Schlechtleistung des Vertragspartners gegenüber dem Kunden zu einer Zahlung verpflichtet ist, wird der jeweilige Betrag dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
ST verpflichtet sich insbesondere:
- die eingehenden Buchungen ordnungsgemäß und zügig in der Reihenfolge des Eingangs zu bearbeiten
- eingehende Reklamationen schnellstmöglich zu bearbeiten.
- Der Vertragspartner hat die Rechtswirksamkeit einer Buchung seiner Kunden sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass dem Reisegast die jeweils aktuell gültigen Reisebedingungen von ST zur Kenntnis gelangen. Der Reisevertrag und die Rechtswirksamkeit des Reisepreises werden erst vorbehaltlich einer schriftlichen Reisebestätigung durch ST an den Vertragspartner wirksam. Freischaltungen für die Nutzung externer CRS bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von ST. Der Vertragspartner, haftet für alle Buchungen, die unter der jeweiligen Agenturnummer getätigt wurden.
- Die Reiseanmeldung beinhaltet Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse und Handy-Nummer (wichtig, wenn ein Gast z.B. am Buszustieg fehlt) des Kunden sowie die Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Reisteilnehmer. Die Eingabe der Anschrift des Vertragspartners ist nicht zulässig. Die Weitergabe von Buchungsdaten an Dritte durch den Vertragspartner ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ST zulässig.
a) Abrechnungsmodus
Der Vertragspartner erhält für zustande gekommene Reisen Provision. Der Anspruch auf Provision entsteht mit dem Tag des Reisebeginns, Abrechnung und Auszahlung erfolgen monatlich. Der Prozentsatz der Provision bewegt sich zwischen 5% und 10%. Die Voreinstellung im System liegt bei 5%. Höhere Provisionsstufen werden zum einen umsatzbezogen, zum anderen in Abhängigkeit von Art und Weise der Zusammenarbeit vergeben. So erhalten bspw. Großkunden sowie Portale und vergleichbare hochfrequentierte Seiten nach Absprache – auch für separate Aktionen – teilweise höhere Provisionen. Es gibt folgende sechs Provisionsstufen:
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| Startup-Partner |
| Provision: 5,0% |
| Umsatz: bis 15.000 € |
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| Profi-Partner |
| Provision: 6,0% |
| Umsatz: AB 15.000 € |
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| Premium-Partner |
| Provision: 7,0% |
| Umsatz: AB 30.000 € |
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| Power-Partner |
| Provision: 8,0% |
| Provision: AB 50.000 € |
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| VIP-Partner |
| Provision: 9,0% |
| Umsatz: AB 75.000 € |
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| Exclusive-Partner |
| 10,0% |
| Umsatz: AB 100.000 € |
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Der Vertragspartner erhält mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönlichen Online-Statistiken, so dass er sich über den jeweils aktuellen Stand seines Umsatzes sowie der darauf angefallenen Vergütungen informieren kann.
Für die Berechnung der Provision gilt der unter der jeweiligen ID innerhalb eines Geschäftsjahres (alle Reiseantritte in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Mai) getätigte Umsatz aus Reisen des von ST. Die Einstufung der Provisionen für das Folgegeschäftsjahr erfolgt automatisch generell im Juni.
Mit der Zahlung der Provisionen sind alle Kosten, Aufwendungen und Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Produkten von ST bei dem Vertragspartner entstehen, vollständig abgegolten.
b) Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage für die Provisionsabrechnung ist der Umsatz in der Währung „Euro“ gemäß des von ST festgelegten Wechselkurses am Tage der Buchung. Es wird der komplette Umsatz verprovisioniert, also auch alle gebuchten Extras. Eingenommene Stornierungskosten sowie Zu- und Umbuchungen werden bei der Berechnung der Provision vollständig berücksichtigt.
Da ST beim Skipasseinkauf nur eine sehr geringe bis gar keine Provision erhält (z.B. Ischgl), werden jedoch Skipässe – wie allgemein üblich – nicht verprovisioniert. Ausnahme sind folgende Orte in Frankreich: La Norma, Val Cenis, Valfréjus, Valmeinier, Chamrousse, La Plagne, Les Coches und Super Dévoluy. Hier gibt es auch auf den Skipass die volle Provision. Auf zusätzlich zum Reisepreis erhobene Gebühren und Steuern (z.B. Kurtaxe, Keycard) wird keine Provision gezahlt, ebenso wird auf Flugleistungen keine Provision gezahlt, da ST hier die Preise der Flugleistung ohne Aufschlag an den Kunden weitergibt.
Wenn die gebuchte Reise wegen höherer Gewalt oder wegen Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmeranzahl nicht durchgeführt werden kann, entsteht kein Provisionsanspruch für den Vertragspartner. Fällt die Reise nur teilweise aus, so wird die Provision auf den anteiligen Reisepreis gewährt.
- Der Vertrag endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit sofortiger Wirkung bei
- Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Inhaber oder Gesellschafter des Vertragspartners oder den Vertragspartner.
- Nutzung von nicht genehmigten Bild- und Textinhalten durch den Vertragspartner.
- Nutzung der Verkaufsinformationen durch den Vertragspartner auf anderen, nicht von ST genehmigten Plattformen.
Bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes, zum Beispiel bei Nichterfüllung der Verpflichtungen dieses Vertrages bzw. bei Zuwiderhandlung und bei Schädigung der Interessen und des Ansehens von ST, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
- Auch nach Beendigung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, bleiben die sich aus diesem Vertrag ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen so lange weiter bestehen, bis alle schwebenden Geschäftsvorgänge abgewickelt sind.
- Mit Beendigung des Vertrages hat der Vertragspartner alle Hinweise auf ST und der von ST produzierten Marken – auch im Internet (z.B. Banner) – unverzüglich zu entfernen. Der Vertragspartner darf im Schriftverkehr und bei sonstigen Veröffentlichungen den Namen ST nicht mehr verwenden und Produkte von ST nicht mehr anbieten. Alle von ST zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie Buchungs- und Abrechnungsunterlagen sind unverzüglich – jedoch spätestens nach Abwicklung aller schwebenden Geschäftsvorgänge – zurückzugeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die Parteien die fraglichen Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Die nicht betroffenen Bestimmungen behalten auch bei der Unwirksamkeit eines oder mehrerer Punkte ihre Gültigkeit. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Dem Vertrag liegt deutsches Recht zugrunde. Gerichtsstand ist der Sitz von ST (Köln).
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