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| Wir bieten Ihnen ein Partnerprogramm ganz nach Ihren Bedürfnissen: Betreiber einer Website finden unter dem Stichwort Affiliates alle wichtigen Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Partnerprogramm. Unter dem Folder Reisebüros können ebensolche einen Agenturvertrag mit uns abschließen. Unsere Produkte sind außerdem auch über die TravelTainment IBE buchbar. Die diesbezügliche Partnervereinbarung finden Sie unter TravelTainment-Partner.
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Hier Einbuchung für Partner
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Sie möchten unsere Produkte in Ihrem Reisebüro vertreiben? Dann lesen Sie sich bitte die folgende Partnervereinbarung sorgfältig durch. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Partnerschaft zwischen der Travel-Trex Reisen GmbH (im Folgenden TT genannt) und der Agentur und ist für beide Parteien verbindlich. Sie bestätigen uns Ihr Einverständnis, indem Sie auf den Link im Anschluss an diesen Absatz oder am Ende dieses Textes klicken. Dieser führt Sie automatisch zur Anmeldung.
Inhalt der Partnervereinbarung
1. Grundlagen
2. Pflichten der Agentur
3. Pflichten des Veranstalters
4. Reisekataloge und Verkaufsförderung
5. Buchen der Reisen, Reisebestätigung und Zahlungsverkehr
6. Provision
7. Vertragsende
8. Schlussbestimmungen
9. Provisionsregelung ab Touristikjahr 2008/2009
Die beiden oben genannten Unternehmen haben sich entschlossen, gemeinsam Reisen zu verkaufen, wobei die von TT veranstalteten Reisen zu den von TT vorgegebenen Bedingungen, Preisen und Beschreibungen, einschließlich evtl. Einbesserungen der Agentur an Kunden namens und auf Rechnung von TT vermittelt werden.
Die Agentur erklärt ausdrücklich, der Mehrwertsteuer zu unterliegen und kein Minderkaufmann im Sinne des HGB zu sein.
Die Agentur hat ihre hauptberufliche Tätigkeit in der Vermittlung von Produkten über den klassischen Vertriebsweg.
Die Agentur verpflichtet sich, die Angebote und Leistungen von TT mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu vermitteln; dies gilt auch für sämtliche Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Die Agentur verpflichtet sich insbesondere:
- den Reiseinteressenten bereitwillig und kostenlos alle Auskünfte über die Angebote von TT zu erteilen und sich nach besten Kräften für den aktiven Verkauf der Leistungen von TT einzusetzen;
- gegenüber dem Reisenden ausschließlich als Vermittler der Leistungen von TT aufzutreten und zu verdeutlichen, dass eine rechtsverbindliche Bestätigung der Reiseanmeldung ausschließlich durch den Veranstalter erfolgen kann;
- nicht als Unter- oder Zwischenvermittler dritter Agenturen aufzutreten, hinsichtlich derer TT eine Zusammenarbeit abgelehnt hat;
- zur unverzüglichen Benachrichtigung von TT über von ihr entgegen genommene Rücktrittserklärungen (Stornierungen) unter Angabe des Rücktrittsdatums sowie des Namens des Zurücktretenden;
- zur unverzüglichen Weiterleitung von entgegen genommenen Reklamationen an TT;
- zur Kundenberatung Mitarbeiter einzusetzen, deren fachliche Qualifikation die Anforderungen des Buchungsgeschäftes erfüllen;
- Maßnahmen, die die Verkaufstätigkeit anderer Vertriebspartner von TT in unbilliger Weise beeinträchtigen, zu unterlassen;
- sämtliche Angebote des Veranstalters, die dafür gültigen Preise, Beförderungs-, Reise- und Zahlungsbedingungen sowie alle von TT zur Verfügung gestellten Reiseinformationen zu vermitteln bzw. in den dafür vorgesehenen Medien darzustellen.
TT tritt für alle sich aus ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter ergebenden Pflichten ein. Von etwaigen gegenüber der Agentur geltend gemachten Ansprüchen seitens vermittelter Kunden stellt TT die Agentur frei, soweit diese nicht darauf beruhen, dass die Agentur aufgrund ihrer Eigenschaft als Reisevermittler oder Reiseveranstalter selbst haftet.
Die Abwicklung der bei der Durchführung der Reisen sich etwa ergebenden Ansprüche und Reklamationen von Kunden ist allein Angelegenheit von TT. Für den Fall, dass TT wegen Schlechtleistung der Agentur gegenüber dem Kunden zu einer Zahlung verpflichtet ist, wird der jeweilige Betrag der Agentur in Rechnung gestellt.
TT verpflichtet sich insbesondere:
- die eingehenden Buchungen ordnungsgemäß und zügig in der Reihenfolge des Einganges zu bearbeiten;
- die ihr im Geschäftsvorgang bekannt gewordenen Kundenadressen nicht für Eigenakquisition und für eigene Werbezwecke zu verwenden und der Agentur Kundenschutz zu gewähren (nach Absprache);
- die Daten aller Reisenden streng nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu behandeln.
Die Agentur wird sich nach besten Kräften für den aktiven Verkauf der TT-Produkte einsetzen. Hierzu erhält sie von TT Belegexemplare der jeweils aktuellen Reisekataloge. Nachlieferungen sind im Einvernehmen mit der Agentur möglich. Eigenwerbung der Agentur, in der ein Produkt von TT dargestellt wird, ist vor Veröffentlichung mit TT abzustimmen. Die jeweils gültigen TT-Programme werden von der Agentur gut sichtbar in elektronischen Medien (z.B. Internet) oder über den klassischen Weg (z.B. Kataloge) präsentiert. Bei der Präsentation in elektronischen Medien wie Internet, Videotext etc. ist zu beachten, dass die Verwendung der TT-Logos bzw. die Weitergabe der Logos etc. nur mit schriftlicher Genehmigung von TT erfolgen darf.
Die Buchungsabwicklung erfolgt über die Website http://www.snowtrex.de/buchung.html durch Eingabe der Agenturnummer und anschließender Online-Buchung. Wird ein davon abweichender Buchungsweg gewählt, kann die Zuordnung der Provision nicht gewährleistet werden. Sofern die Reisen über die an das Reisebüro angegliederte Homepage vertrieben werden sollen, so ist die im Internet hinterlegte Partnervereinbarung ("Affiliates") abweichend von diesem Agenturvertrag abzuschließen. Die Agentur hat die Rechtswirksamkeit einer Buchung seiner Kunden sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass dem Reisegast die jeweils aktuell gültigen Reisebedingungen von TT zur Kenntnis gelangen. Die Buchung muss Name, Anschrift und Geburtstdatum des Kunden sowie die Namen und Geburtsdaten der Reiseteilnehmer beinhalten. Die Eingabe der Agentur-Anschrift ist nicht zulässig. Der Reisevertrag und die Rechtswirksamkeit des Reisepreises werden erst vorbehaltlich einer Reisebestätigung durch TT an den Kunden wirksam. Freischaltungen für die Nutzung externer CRS (Merlin) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von TT. Die Agentur, mit der der Vertrag mit TT abgeschlossen wurde, haftet für alle Buchungen, die unter der jeweiligen Agenturnummer getätigt wurden. Einbuchungen gelten immer als verbindlich. Bei der Rücknahme einer Buchung fallen Stornierungsgebühren an. Bei Umbuchungen oder Änderungen einer Buchung können Gebühren anfallen.
Die Weitergabe von Buchungsdaten an Dritte durch die Agentur ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TT zulässig.
Der Zahlungsverkehr erfolgt über Direktinkasso: Der gesamte Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich unmittelbar zwischen TT und dem Kunden. Die Reisebestätigung/Rechnung sowie die Reiseunterlagen werden direkt von TT an den Kunden versandt. Inkasso durch die Agentur ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Schriftform.
Die Agentur erhält für die Vermittlung eine Provision, die in Punkt 9 dieses Vertrages geregelt ist.
Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt drei Monate jeweils zum 31.05. eines Jahres und bedarf der Schriftform.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit sofortiger Wirkung bei
- Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Inhaber oder Gesellschafter der
Agentur oder gegen die Agentur.
- Nutzung von nicht genehmigten Bild- und Textinhalten durch die Agentur.
- Nutzung der Verkaufsinformationen durch die Agentur auf anderen, nicht von TT
genehmigten Plattformen.
Bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes, zum Beispiel bei Nichterfüllung bzw. Zuwiderhandlung der Verpflichtungen dieses Vertrages und bei Schädigung der Interessen und des Ansehens von TT, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Auch nach Beendigung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, bleiben die sich aus diesem Vertrag ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen so lange weiter bestehen, bis alle schwebenden Geschäftsvorgänge abgewickelt sind.
Mit Beendigung des Vertrages hat die Agentur alle Hinweise auf TT und der von TT produzierten Marken – auch im Internet (z.B. Banner) – unverzüglich zu entfernen. Die Agentur darf im Schriftverkehr und bei sonstigen Veröffentlichungen den Namen TT nicht mehr verwenden und Produkte von TT nicht mehr anbieten. Alle von TT zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie Buchungs- und Abrechnungsunterlagen sind unverzüglich – jedoch spätestens nach Abwicklung aller schwebenden Geschäftsvorgänge – zurückzugeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die Partner die fraglichen Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Die nicht betroffenen Bestimmungen behalten auch bei der Unwirksamkeit eines oder mehrerer Punkte ihre Gültigkeit. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Abrechnungsmodus
Die Agentur erhält für die Vermittlung der Leistungen von TT eine Provision in Höhe von 7%. Der Anspruch auf Provision entsteht mit dem Tag des Reisebeginns, Abrechnung und Auszahlung erfolgen monatlich.
Mit der Zahlung der Provisionen sind alle Kosten, Aufwendungen und Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von TT-Produkten bei der Agentur entstehen, vollständig abgegolten.
Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage für die Provisionsabrechnung ist der Umsatz in der Währung „Euro“ gemäß des von TT festgelegten Wechselkurses am Tage der Buchung. Es wird der komplette Umsatz verprovisioniert, also auch alle gebuchten Extras. Eingenommene Stornierungskosten sowie Zu- und Umbuchungen werden bei der Berechnung der Provision vollständig berücksichtigt.
Da TT beim Skipasseinkauf nur eine sehr geringe bis gar keine Provision erhält (z.B. Ischgl), werden jedoch Skipässe – wie allgemein üblich – nicht verprovisioniert. Ausnahme sind folgende Orte in Frankreich: La Norma, Val Cenis, Valfréjus, Valmeinier, Chamrousse, La Plagne, Les Coches und Super Dévoluy. Hier gibt es auch auf den Skipass die volle Provision. Auf zusätzlich zum Reisepreis erhobene Gebühren und Steuern (z.B. Kurtaxe, Keycard) wird keine Provision gezahlt, ebenso wird auf Flugleistungen keine Provision gezahlt, da TT hier die Preise der Flugleistung ohne Aufschlag an den Kunden weitergibt.
Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Die Provision errechnet sich auf den tatsächlichen Zahlungsbetrag des Kunden. Wenn die gebuchte Reise wegen höherer Gewalt oder wegen Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmeranzahl nicht durchgeführt werden kann, entsteht kein Provisionsanspruch für die Agentur. Fällt die Reise nur teilweise aus, so wird die Provision auf den anteiligen Reisepreis gewährt.
Zusatzprovision auf nachgebuchte Extras
Zusatzleistungen (Extras) wie z.B. Busfahrt, Leihmaterial und Kurse sind ein wesentlicher Bestandteil des TT-Produktes. Da diese aus technischen Gründen (zahlreiche IBE/CRS können diese z. B. nicht darstellen) oder aus Unkenntnis von zahlreichen Kunden nicht gebucht werden (können), behält sich TT vor, Kunden im Anschluss an eine Buchung über die zahlreichen Vorteile dieser Extras zu informieren. Dieser Service ist für Agenturen kostenlos, und der hierdurch zusätzliche generierte Umsatz kommt der Agentur voll zugute. Der Kundenschutz bleibt hiervon unberührt.
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