Skiurlaub Skireisen Winterurlaub Winterreisen Skifahren
 
 
 
 

Internetagentur


Skiurlaub, Winterurlaub & Skireisen (Home) > Partnerprogramm

SNOWTREX PARTNERPROGRAMM

Wir bieten Ihnen ein Partnerprogramm ganz nach Ihren Bedürfnissen: Betreiber einer Website finden unter dem Stichwort Affiliates alle wichtigen Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Partnerprogramm. Unter dem Folder Reisebüros können ebensolche einen Agenturvertrag mit uns abschließen. Unsere Produkte sind außerdem auch über die TravelTainment IBE buchbar. Die diesbezügliche Partnervereinbarung finden Sie unter TravelTainment-Partner.
Partner ID Nummer:
Passwort:
Login Passwort zusenden
Hier Einbuchung für Partner


AllgemeinAffiliates ReisebürosTravelTainment-Partner

SnowTrex Partnervereinbarung für Affiliates
Sie möchten uns auf Ihrer Website einbinden? Dann lesen Sie sich bitte die folgende Partnervereinbarung sorgfältig durch. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Partnerschaft zwischen der Travel-Trex Reisen GmbH (im folgenden Merchant genannt) und dem Partner (Affiliate, im folgenden Vertragspartner genannt) und ist für beide Parteien verbindlich. Sie bestätigen uns Ihr Einverständnis, indem Sie auf den Link im Anschluss an diesen Absatz oder am Ende dieses Textes klicken. Dieser führt Sie automatisch zur Anmeldung.

Das Partner-Programm basiert auf einem Cookie-Tracking, der SnowTrex Cookie ist 30 Tage haltbar. Nach der Anmeldung zum Partnerprogramm können Partnerlinks auf alle beliebigen Unterseiten der SnowTrex-Homepage erstellt werden, dabei sind verschiedene Layouts sowie white-label Lösungen und Anpassung an das jeweiligen Design der Partner-Website möglich. Darüber hinaus stehen verschiedene Werbemittel (Banner, Logos, ect.) zur Auswahl, die eine schnelle und unkomplizierte Einbindung ermöglichen.

Inhalt der Partnervereinbarung
1. Vertragsgegenstand
2. Zustandekommen des Vertrages
3. Lizenzen
4. Aufbau und Pflege der Partner-Website
5. Berechnung der Provision
6. Pflichten und Rechte des Merchant
7. Pflichten des Vertragspartners
8. Ende des Vertrages
9. Gerichtsstand
10. Vertragsänderungen
11. Vertraulichkeit
12. Gewährleistung und Haftung
13. Teilnichtigkeit


1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen auf der Webseite des Vertragspartners mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbe- und Betriebskooperation zu gründen. Dem Vertragspartner (Affiliate) werden über entsprechend gekennzeichnete Werbemedien Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des vom Merchant zur Verfügung gestellten Programms angeboten, die auf seiner Website enthalten sind.
Der Merchant stellt dem Vertragspartner eine Auswahl von Werbemitteln (Logos, Banner, Grafiken, Texte) sowie eine ausführliche Anleitung zur Einbindung des Programms in die Website des Vertragspartners zur Verfügung. Diese Gebrauchsanweisung ist Bestandteil des Vertrages.
Mit dem Abschluss eines Vertrages wird dem Vertragspartner eine Partnerkennung zugeteilt. Mit Hilfe des über das Partnerprogramm zugeteilten Link-Codes werden die Kunden registriert, die über die Webseite des Vertragspartners vermittelt werden.
Der Vertragspartner erhält eine erfolgsabhängige Vergütung von tatsächlich getätigten Umsätzen mit Waren und Dienstleistungen, die aufgrund eines direkt geschalteten Links zur Merchant Website zustande kommen. Produkte und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Partnerprogramms angeboten werden - z.B. von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden - sind von einer Vergütung ausgeschlossen.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß Ziffer 5 des Vertrages.

2. Zustandekommen des Vertrages
Der Merchant stellt ein Online - Antragsformular zur Verfügung. Nach Übersendung des ausgefüllten Formulars wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme wird diese dem Vertragspartner gegenüber schriftlich bestätigt. Voraussetzung für die Annahme ist, dass der Vertragspartner vollgeschäftsfähig und gewerblich tätig ist.
Der Vertragspartner sichert zu, dass auf seiner Website jede Darstellung oder jeder Hinweis auf kriminelle Handlungen wie Pornografie, Rassenhass oder auf politisch extreme Inhalte unterbleibt.
Sollten in diesem Zusammenhang von Dritten rechtliche Ansprüche gegen den Merchant gestellt werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Merchant von diesen Ansprüchen, insbesondere von Ordnungsstrafen oder Schadenersatz, einschließlich der Kosten einer Rechtsverteidigung freizustellen.

3. Lizenzen
Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die auf der Merchant Website zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der Werbung durch die Herstellung von Links zur Merchant Website zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, der Merchant erteilt hierzu vorher eine schriftliche Genehmigung.
Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie auch für alle anderen auf der Merchant Website zugänglich gemachten Informationen liegt beim Herausgeber der Merchant Website.
Diese Lizenz erlischt mit der Kündigung des Vertrages.
Eine Änderung der URL - Adresse der Website des Vertragspartners ist keine Änderung des Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unberührt.

4. Aufbau und Pflege der Partner-Website
Der Vertragspartner bindet die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel seiner Wahl in seine Website ein und stellt dadurch eine Verbindung zur Merchant Website her. Mit Hilfe der zugeteilten Link-Codes identifiziert das Merchant Registriersystem Kunden, die von der Website des Vertragspartners vermittelt werden. Die Links können auf verschiedene, abgestimmte Bereiche verweisen.
Änderungen an den Links dürfen nur mit Zustimmung des Merchant erfolgen. Der Merchant behält sich das Recht vor, die Links jederzeit zu modifizieren.
Die Erstellung von ergänzenden Werbematerialien, die sich auf den Merchant beziehen, hat im Einvernehmen mit dem Merchant zu erfolgen. Sie dürfen erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden.

5. Berechnung der Provision

a) Abrechnungsmodus
Der Vertragspartner erhält für über seine Website zwischen Kunden und Merchant zustande gekommenen Geschäfte eine Provision. Der Anspruch auf Provision entsteht mit dem Tag des Reisebeginns, Abrechnung und Auszahlung erfolgen monatlich. Der Prozentsatz der Provision bewegt sich zwischen 5% und 10%. Die Voreinstellung im System liegt bei 5%. Höhere Provisionsstufen werden zum einen umsatzbezogen, zum anderen in Abhängigkeit von Art und Weise der Zusammenarbeit vergeben. So erhalten bspw. Großkunden sowie Portale und vergleichbare hochfrequentierte Seiten nach Absprache – auch für separate Aktionen – teilweise höhere Provisionen. Es gibt folgende sechs Provisionsstufen:


Startup-Partner
Provision: 5,0%
Umsatz: bis 15.000 €
Profi-Partner
Provision: 6,0%
Umsatz: ab 15.000 €
Premium-Partner
Provision: 7,0%
Umsatz: ab 30.000 €


Power-Partner
Provision: 8,0%
Umsatz: ab 50.000 €
VIP-Partner
Provision: 9,0%
Umsatz: ab 75.000 €
Exclusive-Partner
Provision: 10,0 %
Umsatz: ab 100.000 €




Der Vertragspartner erhält mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönlichen Online-Statistiken, so dass er sich über den jeweils aktuellen Stand seines Umsatzes sowie der darauf angefallenen Vergütungen informieren kann.
Für die Berechnung der Provision gilt der unter der jeweiligen ID innerhalb eines Geschäftsjahres (alle Reiseantritte in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Mai) getätigte Umsatz aus Reisen des Merchants. Die Einstufung der Provisionen für das Folgegeschäftsjahr erfolgt automatisch generell im Juni.
Mit der Zahlung der Provisionen sind alle Kosten, Aufwendungen und Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Produkten des Merchants bei dem Vertragspartner entstehen, vollständig abgegolten.

b) Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage für die Provisionsabrechnung ist der Umsatz in der Währung „Euro“ gemäß des vom Merchant festgelegten Wechselkurses am Tage der Buchung. Es wird der komplette Umsatz verprovisioniert, also auch alle gebuchten Extras. Eingenommene Stornierungskosten sowie Zu- und Umbuchungen werden bei der Berechnung der Provision vollständig berücksichtigt.
Da der Merchant beim Skipasseinkauf nur eine sehr geringe bis gar keine Provision erhält (z.B. Ischgl), werden jedoch Skipässe – wie allgemein üblich – nicht verprovisioniert. Ausnahme ist Frankreich, hier gibt es auch auf den Skipass die volle Provision. Auf zusätzlich zum Reisepreis erhobene Gebühren und Steuern (z.B. Kurtaxe, Keycard) wird keine Provision gezahlt.
Wenn die gebuchte Reise wegen höherer Gewalt oder wegen Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmeranzahl nicht durchgeführt werden kann, entsteht kein Provisionsanspruch für den Vertragspartner. Fällt die Reise nur teilweise aus, so wird die Provision auf den anteiligen Reisepreis gewährt.


6. Pflichten und Rechte des Merchant
Der Merchant stellt dem Vertragspartner alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links erforderlichen Informationen zur Verfügung. Maßgebend hierfür ist die vom Merchant entwickelte Anleitung.

Der Merchant verwaltet die über die Partner-Links durchgeführten Bestellungen, erfasst das Volumen und die Summe der über die Partner-Links zustande gekommenen Verkäufe, stellt dem Vertragspartner eine Verkaufsstatistik zur Verfügung, erledigt den Versand, die Zahlungs- und Retourenabwicklung und alle damit in Zusammenhang stehenden Kundendienstleistungen.

7. Pflichten des Vertragspartners
Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vertragspartners. Er sollte daher nur Links verwenden, die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden, andernfalls kann keine Gewährleistung für die korrekte Registrierung und Abrechnung der Verkäufe übernommen werden.

Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege, sowie für die Richtigkeit und Korrektheit der Inhalte, die auf seiner Website erscheinen. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf den technischen Betrieb der Website, insbesondere der Links zur Website des Merchant sowie der Sicherstellung, dass die Inhalte der Website nicht Rechte Dritter verletzen oder in anderer Weise gegen Gesetze verstoßen.

Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtungen und entstehen dadurch möglicherweise Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Merchant, so ist der Vertragspartner verpflichtet, den Merchant von diesen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten, die zur Abwehr solcher Ansprüche oder die durch offensichtlichen Missbrauch durch den Vertragspartner entstehen.

Der Vertragspartner darf seine Website nicht in einer Weise gestalten, die eine Verwechselungsgefahr mit der Website des Merchant hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass die Website des Vertragspartners ganz oder zum Teil die Website des Merchant ist. Ausgenommen davon sind die im Rahmen des Partnerprogramms vom Merchant zur Verfügung gestellten Webpages. Des Weiteren ist es dem Vertragspartner untersagt, in Internetverzeichnissen und -suchmaschinen (Google, Yahoo etc.) Werbeanzeigen mit dem Keyword SNOWTREX (auch in abgewandelter Schreibweise) zu schalten, z.B. in Google Adwords, da der Begriff SNOWTREX markenrechtlich geschützt ist. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich der Merchant ausdrücklich vor. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Merchant zu erstellen, anzunehmen oder den Merchant zu vertreten. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber Dritten zu machen, die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der Vertragspartner zum vollen Schadenersatz gegenüber dem Merchant verpflichtetet.

8. Ende des Vertrages
Der Vertrag kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien gekündigt werden. Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, alle Banner und Buttons zu löschen. Ein Zurückbehaltungs -oder Aufrechnungsrecht steht ihm nicht zu. Der Merchant ist verpflichtet, die bis dahin noch angefallenen Vergütungen aus Verkäufen abzurechnen und auszuzahlen, es sei denn, dem Merchant stehen Schadenersatzansprüche gegen den Vertragspartner zu.

9. Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.

10. Vertragsänderungen
Der Merchant behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Der Partner wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Erfolgt keine Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.

11. Vertraulichkeit
Alle Informationen, insbesondere geschäftliche und finanzielle, Kunden und Käuferlisten, sowie Preis- und Verkaufsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Diese dürfen weder direkt oder indirekt für eigene wirtschaftliche oder für andere Zwecke verwendet werden. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Dies gilt nicht für solche Informationen die allgemein bekannt sind oder über allgemein zugängliche Quellen, die aber nicht die Quellen der jeweiligen Vertragspartei sind, erfahrbar sind. Jede Partei ist berechtigt, solche Informationen weiterzugeben, wenn eine gerichtliche Anordnung besteht, die Weitergabe an Personen erfolgt, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe besteht.

E-Mail Adressen sowie sämtliche Benutzerdaten dürfen nur für interne Zwecke benutzt werden. Hierfür ist die Erklärung über den Datenschutz, die Bestandteil dieses Vertrages ist, maßgebend.


12. Gewährleistung und Haftung
Der Merchant sichert zu, dass seine Website im Rahmen der aktuellen technischen Möglichkeiten betrieben wird. Für weitergehende Ansprüche wird keine Haftung übernommen.

Im übrigen wird die Haftung der rechtsgeschäftlichen Vertreter, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Merchant auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle vertraglicher Schadenersatzverpflichtung des Merchant wird die Haftung für Vermögensschäden auf den zum Zeitpunkt des Vertragschlusses voraussehbaren typischen Schaden maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Provisionseinnahmen der letzten 6 Monate begrenzt. Wird der Vertrag vor dieser Zeit beendet, ist für die Berechnung des Schadens die kürzere Laufzeit maßgebend.

Im Falle des Datenverlustes setzt eine Haftung voraus, dass der Vertragspartner mindestens einmal täglich die Datenbestände sichert. Auch in diesem Falle wird die Haftung, wie zuvor geregelt, begrenzt.

Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Teilnichtigkeit
Ist eine der vertraglichen Regelungen unwirksam, so werden sich beide Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.


Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen und möchte mich anmelden




Skiurlaub